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Hausbewachung

 

Illegale Hausbesetzer bekommen in Spanien ab sofort zusätzlichen und weitreichenden Schutz vor einer Zwangsräumung!

Die spanische Linksregierung hat gestern eine weitere Novellierung des Artikels 1 des Gesetzes über Zwangsräumungen von Wohnraum verabschiedet. So wird im Königlichen Dekret 1/21 vom 19 Januar 2021 der Schutz der Verbraucher und Nutzer im Angesicht sozialer und wirtschaftlicher Verletzlichkeit festgelegt. Erstmals wurde der „sozial schwach gestellten Person“ eine juristische Position gegeben. Sie hat also erstmalig als „bedürftige Person“ Einzug in das spanische Gesetzbuch gehalten.

 

War bis gestern noch der Nachweis ausreichend gewesen, das die illegale Hausbesetzung ein Delikt gewesen war, ist ab sofort der Nachweis über Gewaltanwendung und Einschüchterung nötig, um das Verfahren einer Räumungsklage überhaupt in Gang zu bringen. Hausbesetzer, die ohne Gewalt oder Einschüchterung zu ihrem „neuen Wohnraum“ gekommen sind, sollen nur dann aus der besetzten Liegenschaft gewiesen werden können, wenn ihnen eine angemessene Ersatzwohnung aus dem sozialen Wohnungsbau zugeteilt werden kann. Da Hausbesetzer ja zumeist klammheimlich in den angeblich unbewohnten Wohnraum eindringen, wird es nun für Rechtsanwälte eine Mammutaufgabe, eine „legalisierte“ illegale Hausbesetzung wieder rückgängig zu machen und somit den Wohnraum durch Zwangsräumung wieder für den eigentlichen Besitzer nutzbar zu machen. Es sei daher jedem empfohlen von nun ab auch die Nachbarschaft über diese Gesetzesänderung zu informieren, um sich gegenseitig gegen die nun zu erwartende Welle neuer Hausbesetzungen zu schützen. Hat sich dieser „Persilschein“ erst einmal herumgesprochen, werden sich viele Mieter fragen, wozu sie noch Miete bezahlen, wenn sie unter Umständen in der Nachbarwohnung gratis absteigen können.

 

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